SCHIEßSTANDORDNUNG

Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten.

Während

des

Besuches

in

der

gesamten

Schießkinoanlage

sind

die

Waffen

entladen

und geöffnet zu transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.

Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten.

Während

des

Schießbetriebes

ist

das

Tragen

eines

Gehörschutzes

innerhalb

der

Raumschießanlage Pflicht. Ggf. kann ein Gehörschutz ausgeliehen werden.

Nur

der

Schütze,

der

auf

der

Schützenposition

steht,

darf

seine

Waffe

laden

und

schussbereit machen.

Im

Schießstand

ist

die

Mündung

der

Waffe

immer

in

Richtung

der

Leinwand

zu

halten.

Waffen

mit

einer

Bewegungsenergie

von

mehr

als

7000

Joule/E0

sind

nicht

zugelassen.

Leuchtspurmunition,

Hartkerngeschosse,

Stahlgeschosse,

nicht

kenntlich

gemachte

Militärmunition

und

Schwarzpulverwaffen

dürfen

nicht

verwendet

werden.

Die

Entscheidung

über

weitere

nicht

verwendbare

Geschossarten

und

Waffen,

obliegt

der

jeweils

verantwortlichen

Standaufsicht.

Wiedergeladene

Munition

ist

nur

mit

amtlichen Prüfzeichen (CIP) zugelassen.

In den Nebenräumen der Schießanlage sind Ziel- und Anschlagübungen untersagt.

Bild und Tonaufnahmen innerhalb der Schießanlage sind verboten.

Essen und Trinken ist innerhalb der Schießanlage nicht erlaubt.

Buchungsstornierungen

in

einem

Zeitraum

von

weniger

als

2

Tagen

vor

dem

Schießtag werden mit 50 % der Mietkosten berechnet.

Sollte

eine

Schießkinobuchung

von

Betreiberseite

her

aus

technischen

Gründen

oder

durch

höhere

Gewalt

nicht

durchführbar

sein,

besteht

keinerlei

Anspruch

auf

irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

Es

wird

vom

Betreiber

keinerlei

Haftung

für

Schäden

übernommen,

die

von

Besuchern

der

Anlage

verursacht

werden,

auch

nicht

gegenüber

Dritter.

Die

Haftung

für

Schäden

an

mitgebrachten

Waffen,

Optiken

usw.

wird

ebenfalls

ausgeschlossen,

soweit

der

Schaden

nicht

vom

Betreiber

oder

dessen

Beauftragten

schuldhaft

verursacht wurde.

Sollte

kein

anderweitiger

Versicherungsschutz

(z.

B.

Jagdhaftpflichtversicherung)

nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.

Schüsse

außerhalb

der

Leinwand

führen

zu

Beschädigungen

der

Anlage

(Technik,

Beleuchtung,

Lüftung,

Wand-,

Decken-

und

Bodendämmung).

Hierfür

muss

der

Verursacher

pauschal

100,--

+

MwSt.

zahlen.

Eine

evtl.

Differenz

zu

den

Mehrkosten

wird nachträglich berechnet.

Den Weisungen der Standaufsichten und Schießtrainer ist unbedingt Folge zu leisten.

Im

Falle

der

Zuwiderhandlung

gegen

die

Richtlinien

und

die

Sicherheit

kann

der

Teilnehmer

von

der

Schießstandnutzung

ausgeschlossen

werden.

Eventuell

entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.

Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.

© Schießkino Soonwald 2023 Impressum Datenschutz

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SCHIEßSTANDORDNUNG

Rauchen

und

offenes

Feuer

sind

innerhalb

der

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verboten.

Während

des

Besuches

in

der

gesamten

Schießkino-

anlage

sind

die

Waffen

entladen

und

geöffnet

zu

transportieren

und

in

den

vorgesehenen

Ständern

abzustellen.

Ziel-

und

Anschlag-

übungen

sind

außerhalb

der

Raumschießanlage

verboten.

Während

des

Schießbe-

triebes

ist

das

Tragen

eines

Gehörschutzes

innerhalb

der

Raum-

schießanlage

Pflicht.

Ggf.

kann

ein

Gehörschutz

ausgeliehen werden.

Nur

der

Schütze,

der

auf

der

Schützenposition

steht,

darf

seine

Waffe

laden

und

schussbereit

machen.

Im

Schießstand

ist

die

Mündung

der

Waffe

immer

in

Richtung

der

Leinwand zu halten.

Waffen

mit

einer

Bewegungsenergie

von

mehr

als

7000

Joule/E0

sind nicht zugelassen.

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Stahlgeschosse,

nicht

kenntlich

gemachte

Mili-

tärmunition

und

Schwarz-

pulverwaffen

dürfen

nicht

verwendet

werden.

Die

Entscheidung

über

weitere

nicht

verwend-

bare

Geschossarten

und

Waffen,

obliegt

der

jeweils

verantwortlichen

Standaufsicht.

Wiedergeladene

Munition

ist

nur

mit

amtlichen

Prüfzeichen

(CIP)

zugelas-

sen.

In

den

Nebenräumen

der

Schießanlage

sind

Ziel-

und

Anschlagübungen

untersagt.

Bild

und

Tonaufnahmen

innerhalb

der

Schießanla-

ge sind verboten.

Essen

und

Trinken

ist

innerhalb

der

Schießan-

lage nicht erlaubt.

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in

einem

Zeitraum

von

weniger

als

2

Tagen

vor

dem

Schießtag

werden

mit

50

%

der

Mietkosten

berechnet.

Sollte

eine

Schießkinobu-

chung

von

Betreiberseite

her

aus

technischen

Gründen

oder

durch

höhere

Gewalt

nicht

durchführbar

sein,

besteht

keinerlei

An-

spruch

auf

irgendwelchen

Schadenersatz

oder

Kos-

tenerstattung.

Es

wird

vom

Betreiber

keinerlei

Haftung

für

Schäden

übernommen,

die

von

Besuchern

der

Anlage

verursacht

werden,

auch

nicht

gegenüber

Dritter.

Die

Haftung

für

Schäden

an

mitgebrachten

Waffen,

Optiken

usw.

wird

ebenfalls

ausgeschlossen,

soweit

der

Schaden

nicht

vom

Betreiber

oder

dessen

Beauftragten

schuldhaft

verursacht

wurde.

Sollte

kein

anderweitiger

Versicherungsschutz

(z.

B.

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rung)

nachweisbar

sein,

ist

eine

Tagesversiche-

rung abzuschließen.

Schüsse

außerhalb

der

Leinwand

führen

zu

Beschädigungen

der

Anlage

(Technik,

Beleuch-

tung,

Lüftung,

Wand-,

Decken-

und

Bodendäm-

mung).

Hierfür

muss

der

Verursacher

pauschal

100,--

+

MwSt.

zahlen.

Eine

evtl.

Differenz

zu

den

Mehrkosten

wird

nach-

träglich berechnet.

Den

Weisungen

der

Standaufsichten

und

Schießtrainer

ist

unbe-

dingt Folge zu leisten.

Im

Falle

der

Zuwider-

handlung

gegen

die

Richt-

linien

und

die

Sicherheit

kann

der

Teilnehmer

von

der

Schießstandnutzung

ausgeschlossen

werden.

Eventuell

entstehende

Kosten

werden

nicht

erstattet.

Die

Buchungs-

gebühr ist trotzdem fällig.

Die

aushängende

Schieß-

standordnung

ist

zu

beachten.